Zulassungsvoraussetzungen
Voraussetzung f¨¹r ein Ì«Ñô³Ç¶Ä³Ç_ÑDz©×ã²Êapp-¹ÙÍø an einer der Hochschulen Sachsen-Anhalts ist eine Hochschulzugangsberechtigung. Die Qualifikation f¨¹r ein Ì«Ñô³Ç¶Ä³Ç_ÑDz©×ã²Êapp-¹ÙÍø an einer Fachhochschule wird nachgewiesen durch:
- die Fachhochschulreife,
- die allgemeine Hochschulreife,
- die fachgebundene Hochschulreife,
- berufliche Fortbildungsabschl¨¹sse, die zum Ì«Ñô³Ç¶Ä³Ç_ÑDz©×ã²Êapp-¹ÙÍø berechtigen, oder
- f¨¹r beruflich Qualifizierte ohne Hochschulzugangsberechtigung durch eine bestandene Eingangspr¨¹fung oder durch ein erfolgreich absolviertes Probestudium
Ist Ihre Hochschulzugangsberechtigung auf das ausstellende Bundesland begrenzt (Vermerk im Zeugnis), wird diese auch in Sachsen-Anhalt anerkannt.
Hochschulzugang f¨¹r beruflich Qualifizierte - "Studieren ohne Abitur"
A) Hochschulzugang durch berufliche Fortbildungsabschl¨¹sse
Es gibt berufliche Fortbildungsabschl¨¹sse, die mit der allgemeinen Hochschulreife gleichwertig sind und somit zum Ì«Ñô³Ç¶Ä³Ç_ÑDz©×ã²Êapp-¹ÙÍø an der Ì«Ñô³Ç¶Ä³Ç_ÑDz©×ã²Êapp-¹ÙÍø in jeder Fachrichtung berechtigen. Sofern ihnen eine mindestens zweij?hrige anerkannte und erfolgreich abgeschlossene berufliche Ausbildung voranging, sind u.a. folgende Abschl¨¹sse der beruflichen Aufstiegsfortbildung gleichwertig mit der allgemeinen Hochschulreife:
- Meister im Handwerk
- Abschl¨¹sse von Fachschulen entsprechend der ?Rahmenvereinbarung ¨¹ber Fachschulen¡° der KMK, z.B. ?Staatlich gepr¨¹fter Techniker¡°/¡°Staatlich gepr¨¹fte Technikerin¡° oder "Staatlich anerkannter Erzieher¡° und ?Staatlich anerkannte Erzieherin".
- Fortbildungsabschl¨¹sse gem?? Berufsbildungsgesetz und Handwerksordnung
- Fortbildungen f¨¹r Berufe im Gesundheitswesen sowie im Bereich der sozialpflegerischen und sozialp?dagogischen Berufe, die Abschl¨¹ssen der beruflichen Aufstiegsfortbildung vergleichbar sind.
N?heres zu den Studienberechtigungen regelt die Hochschulqualifikationsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt (HSQ-VO) vom 17.04.2009 in Verbindung mit ¡ì 27 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt.
B) Hochschulzugang durch Eingangspr¨¹fung oder Probestudium
Beruflich Qualifizierte ohne Hochschulzugangsberechtigung k?nnen die Berechtigung f¨¹r das Ì«Ñô³Ç¶Ä³Ç_ÑDz©×ã²Êapp-¹ÙÍø in einem bestimmten Studiengang durch das Bestehen einer Eingangspr¨¹fung oder erlangen. In zulassungsfreien Studieng?ngen ist auch es auch m?glich, ein Probestudium zu absolvieren und dadurch die Studienberechtigung zu erlangen.
1. Eingangspr¨¹fung
Voraussetzungen f¨¹r die Zulassung:
- abgeschlossene Berufsausbildung und
- mindestens drei Jahre hauptberufliche T?tigkeit
Sind diese Voraussetzungen erf¨¹llt, k?nnen Sie eine Eingangspr¨¹fung f¨¹r den von Ihnen gew¨¹nschten Studiengang an der Ì«Ñô³Ç¶Ä³Ç_ÑDz©×ã²Êapp-¹ÙÍø ablegen, um die Berechtigung zum Ì«Ñô³Ç¶Ä³Ç_ÑDz©×ã²Êapp-¹ÙÍø in diesem Studiengang zu erlangen.
N?heres zur Eingangspr¨¹fung regelt die Pr¨¹fungsordnung zur Feststellung der Studienbef?higung Berufst?tiger ohne Hochschulzugangsberechtigung an der Ì«Ñô³Ç¶Ä³Ç_ÑDz©×ã²Êapp-¹ÙÍø (Amtliche Bekanntmachung 31/2016).
Beispiel: Jonas hat sich nach seinem Realschulabschluss f¨¹r eine Ausbildung zum Kaufmann f¨¹r B¨¹romanagement entschieden. Danach hat er einige Jahre im Rechnungswesen eines mittelst?ndischen Unternehmens gearbeitet. Allerdings interessiert er sich schon seit l?ngerem f¨¹r ein Ì«Ñô³Ç¶Ä³Ç_ÑDz©×ã²Êapp-¹ÙÍø im IT-Bereich und findet vor allem den Bachelorstudiengang "Angewandte Informatik" interessant. Da sein Schulabschluss ihn nicht zum Ì«Ñô³Ç¶Ä³Ç_ÑDz©×ã²Êapp-¹ÙÍø berechtigt, meldet er sich zur Eingangspr¨¹fung zur beruflich Qualifizierte an der Ì«Ñô³Ç¶Ä³Ç_ÑDz©×ã²Êapp-¹ÙÍø an.
Hochschulzugang mit Eingangspr¨¹fung
Die Bewerbungsfrist zur Eingangspr¨¹fung ist der 1. Mai (f¨¹r das Wintersemester) und der 1. November (f¨¹r das Sommersemester). Sie k?nnen sich nat¨¹rlich auch schon vor dieser Frist bewerben und die Pr¨¹fung eher durchf¨¹hren. Das Ergebnis ist ein Jahr g¨¹ltig.
Senden Sie bitte folgende Unterlagen:
- Angaben zur Person (Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnsitz)
- Darstellung des schulischen und beruflichen Werdeganges
- amtlich beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses der Schulausbildung
- amtlich beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses der Berufsausbildung
- amtlich beglaubigte Kopie ¨¹ber sonstige berufliche T?tigkeitsnachweise und Qualifikationen
- eine kurze Begr¨¹ndung des Studienfachwunsches
- eidesstattliche Versicherung, dass Sie noch keinen entsprechenden Antrag an einer deutschen Hochschule gestellt haben.
an:
Ì«Ñô³Ç¶Ä³Ç_ÑDz©×ã²Êapp-¹ÙÍø
Dezernat f¨¹r Akademische Angelegenheiten
Eberhard-Leibnitz-Str. 2
D-06217 Merseburg
Die Eingangspr¨¹fung umfasst einen schriftlichen und einen m¨¹ndlichen Teil.
Die schriftliche Pr¨¹fung kann eine Klausur (min. 90 Minuten) sein oder eine Hausarbeit zu einem Thema, dessen Kenntnis eine Voraussetzung f¨¹r Grundlagen des Studienfaches bildet (Bearbeitungszeit ¨¹blicherweise 4 Wochen).
Die m¨¹ndliche Pr¨¹fung ist ein Gespr?ch von min. 20 Minuten Dauer. Zweck der Pr¨¹fung ist der Nachweis, dass Sie ¨¹ber ausreichende Allgemeinbildung sowie spezielle berufliche Kenntnisse verf¨¹gen, die erforderlich sind, um das Ì«Ñô³Ç¶Ä³Ç_ÑDz©×ã²Êapp-¹ÙÍø in dem gew¨¹nschten Studiengang mit Erfolg aufzunehmen.
Die Eingangsspr¨¹fung wird vom jeweiligen Fachbereich durchgef¨¹hrt.
2. Probestudium
In zulassungsfreien Studieng?ngen ist es m?glich, anstelle einer Eingangspr¨¹fung ein Ì«Ñô³Ç¶Ä³Ç_ÑDz©×ã²Êapp-¹ÙÍø auf Probe zu absolvieren, wenn folgende Voraussetzung erf¨¹llt sind:
- durch Bundes- oder Landesrecht geregelte und erfolgreich abgeschlossene mindestens zweij?hrige Berufsausbildung in einem zum angestrebten Studiengang fachlich verwandten Bereich und
- mindestens drei Jahre hauptberufliche Berufspraxis in einem zum angestrebten Studiengang fachlich verwandten Bereich.
Nach Ablauf des Probestudiums entscheidet die Hochschule anhand der w?hrend des Probestudiums erbrachten Leistungen ¨¹ber das Bestehen des Probestudiums und die Einstufung in ein Fachsemester. Studien- und Pr¨¹fungsleistungen, die Sie w?hrend des Probestudiums erbracht haben, werden dabei f¨¹r das weitere Ì«Ñô³Ç¶Ä³Ç_ÑDz©×ã²Êapp-¹ÙÍø des gew?hlten Studiengangs anerkannt.
Beispiel: Jonas hat sich nach seinem Realschulabschluss f¨¹r eine Ausbildung zum Kaufmann f¨¹r B¨¹romanagement entschieden. Danach hat er einige Jahre im Rechnungswesen eines mittelst?ndischen Unternehmens gearbeitet. Er m?chte sich beruflich weiterentwickeln und interessiert sich f¨¹r den Studiengang "Betriebswirtschaft" an der Ì«Ñô³Ç¶Ä³Ç_ÑDz©×ã²Êapp-¹ÙÍø. Sein Schulabschluss berechtigt ihn zwar nicht zum Ì«Ñô³Ç¶Ä³Ç_ÑDz©×ã²Êapp-¹ÙÍø. Da er aber ¨¹ber fachlich einschl?gige berufliche Qualifikation f¨¹r den Bachelorstudiengang "Betriebswirtschaft" verf¨¹gt, kann er ein Ì«Ñô³Ç¶Ä³Ç_ÑDz©×ã²Êapp-¹ÙÍø auf Probe an der Ì«Ñô³Ç¶Ä³Ç_ÑDz©×ã²Êapp-¹ÙÍø aufnehmen.
Hochschulzugang mit Probestudium
Die Bewerbungsfrist zum Probestudium ist der 1. Mai (f¨¹r das Wintersemester) und der 1. November (f¨¹r das Sommersemester).
Senden Sie bitte folgende Unterlagen:
- Angaben zur Person (Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnsitz)
- Darstellung des schulischen und beruflichen Werdeganges
- amtlich beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses der Schulausbildung
- amtlich beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses der Berufsausbildung
- amtlich beglaubigte Kopie ¨¹ber sonstige berufliche T?tigkeitsnachweise und Qualifikationen
- eine kurze Begr¨¹ndung des Studienfachwunsches
- eidesstattliche Versicherung, dass Sie noch keinen entsprechenden Antrag an einer deutschen Hochschule gestellt haben.
an:
Ì«Ñô³Ç¶Ä³Ç_ÑDz©×ã²Êapp-¹ÙÍø
Dezernat f¨¹r Akademische Angelegenheiten
Eberhard-Leibnitz-Str. 2
D-06217 Merseburg
Beratung
Gern beraten wir Sie zu den M?glichkeiten des Hochschulzugangs durch berufliche Qualifikation:

Elisa Karau-Unkroth
Vorbereitungskurs
Die Ì«Ñô³Ç¶Ä³Ç_ÑDz©×ã²Êapp-¹ÙÍø bietet einen berufsbegleitenden Vorbereitungskurs f¨¹r ingenieur-und naturwissenschaftliche Studieng?nge an, zur Vorbereitung auf die Eingangspr¨¹fung und das Ì«Ñô³Ç¶Ä³Ç_ÑDz©×ã²Êapp-¹ÙÍø.
Beratung und Unterst¨¹tzung f¨¹r Gefl¨¹chtete
Liebe Gefl¨¹chtete,
die Ì«Ñô³Ç¶Ä³Ç_ÑDz©×ã²Êapp-¹ÙÍø m?chte Sie herzlich willkommen hei?en. Grunds?tzlich d¨¹rfen Sie an einer deutschen Hochschule studieren, besonders, wenn Ihr Status anerkannt ist. Beim Zugang und bei der Zulassung zu einem Ì«Ñô³Ç¶Ä³Ç_ÑDz©×ã²Êapp-¹ÙÍø werden Sie genauso behandelt wie andere internationale Studienbewerber*innen.
- Informationen zu Bewerbung und Ì«Ñô³Ç¶Ä³Ç_ÑDz©×ã²Êapp-¹ÙÍø
- Angebote f¨¹r Gefl¨¹chtete

Elisa Karau-Unkroth